Damit wir Reize und Eindrücke aus unserer Umwelt wahrnehmen können, wurde der Mensch mit fünf Sinnesorganen ausgestattet. Diese ermöglichen uns das Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Tasten. Während man bei einer Sehverschlechterung relativ zügig einen Augenarzt oder Optiker aufsucht und auch bei einem Geschmacksverlust nicht lange zögert, schieben viele den Arztbesuch bei einer beginnenden Hörverschlechterung auf die lange Bank. Schwerhörigkeit wird oft tabuisiert, verbinden viele doch damit das Älterwerden, obwohl auch immer mehr jüngere Personen und sogar Neugeborene betroffen sind.
Schwerhörigkeit – was ist das überhaupt?
Unter einer Schwerhörigkeit versteht man im weitesten Sinne die Beeinträchtigung und Einschränkung des Hörvermögens. Diese kann vom geringen bis hin zum kompletten Hörverlust reichen und verläuft meist chronisch.
Die Anzeichen einer Schwerhörigkeit
“Was hast du gesagt?” Diese Frage stellen Betroffene immer häufiger, aber auch andere Indikatoren kündigen eine beginnende Hörverschlechterung an:
- Das Telefon oder die Türklingel werden überhört.
- Der TV oder das Radio wird als zu leise wahrgenommen.
- Gespräche in lauter Umgebung können kaum noch verfolgt werden.
- Das Klingeln des Weckers wird überhört.
- Naturgeräusche wie das Zwitschern der Vögel oder Wasserrauschen wird nicht mehr wahrgenommen.
- Mitmenschen wird “nuscheln” unterstellt.
Bei ersten Anzeichen: Hörtest
Bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt können Sie einen Hörtest durchführen. Mit Hilfe dieser Tests wird festgestellt, ob eine Schwerhörigkeit vorliegt und Sie ein Hörgerät benötigen.
Die Notwendigkeit für ein Hörgerät besteht, wenn laut Testergebnissen die Hörschwelle auf dem besser hörenden Ohr um mindestens 30 Dezibel unter dem von Normalhörenden liegt und bei einer Sprachlautstärke von 65 Dezibel mindestens 20% der Wörter nicht mehr erkannt werden. Entscheidend ist der Frequenzbereich zwischen 500 Hz und 4.000 Hz.
Sie können den Test alternativ auch beim Hörakustiker durchführen, sollten Sie jedoch eine Kostenübernahme (oder Zuzahlung) der Krankenkasse wünschen, funktioniert das nur über eine vom Arzt ausgestellte Hörgeräteverordnung.
Gegensteuern ist möglich
Übrigens: Eine frühzeitige Hörgeräteindikation kann dabei hilfreich sein, eine weitere Verschlechterung zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Somit sollte direkt bei ersten Anzeichen ein Arzt aufgesucht werden.