Absicherung bei Schaden und Verlust
Die Krankenkassen beteiligen sich lediglich an den Kosten für die Erstanschaffung eines medizinisch notwendigen Hörgeräts. Geht dieses verloren oder selbstverschuldet kaputt, müssen Sie die Kosten für ein Ersatzgerät selber tragen. Für viele Menschen ist das finanziell nicht möglich. Garantie-Leistungen und produktbedingte Mängel sind davon natürlich nicht berührt. Auch nicht-selbst-verursachte Schäden sind durch die Krankenkasse gedeckt. Eine Hörgeräteversicherung kann Sie dennoch vor finanziellen Schäden bewahren.
Wann greift die Hörgeräteversicherung?
Der Schutzbrief greift bei sämtlichen versicherten Schäden - z.B. Beschädigungen infolge von Sturz und Feuchtigkeit. Auch selbstverschuldeter Verlust und Diebstahl sind mit abgesichert.
Preise: Was kostet die Hörgeräteversicherung?
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und versichertem Hörsystem. Kalkulieren Sie daher großzügig mit Kosten zwischen 50 und 250 Euro pro Jahr. Dies entspricht etwa 4 bis 20 Euro monatlich bei mehrjähriger Laufzeit. Eine verhältnismäßig kleine Investition, die sich im Ernstfall lohnt.
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Lena Marie Plaschke
Terminkoordination
Beachten Sie bitte unsere Service-Zeiten für eine telefonische Beratung.
Modelle
Wie unterscheiden sich die Bauformen von Hörgeräten und welches Modell ist für welche Situation geeignet? Erfahren Sie mehr.
Zubehör
Batterien, Aufbewahrungsboxen und Co: Entdecken Sie tolles Zubehör für Ihr Hörsystem. Der Kauf ist vor Ort in unseren Geschäften möglich.
Versicherung
Überlassen Sie nichts dem Zufall und versichern Sie Ihr Hörgerät über unseren Schutzbrief. Sicher ist sicher. Bei Schaden und Verlust erhalten Sie ein Neugerät.
Wissen
Wie funktioniert ein Hörgerät, was sind die Ursachen von Hörverlust und was kann man dagegen tun? Die Antworten bekommen Sie in unserem Ratgeber.
Preise
Was kostet ein Hörgerät, welche Preiskategorien gibt es und ist das Teuerste vom Teuren wirklich immer das Beste?
Kostenübernahme
In welcher Höhe beteiligen sich die Krankenkassen (z. B. die AOK) in Deutschland an Hörhilfen?
Hörgeräte werden ab einem Hörverlust von etwa 40 bis 60 Dezibel empfohlen. Dies entspricht einer mittleren bzw. mittelgradigen Schwerhörigkeit. Diese wird entweder durch den Hörgeräteakustiker oder einen HNO-Arzt festgestellt.
Einfache Hörgeräte mit 4 Frequenzkanälen und Basisfunktionen erhalten Sie schon ab 0 € Zuzahlung - also zum Nulltarif. Lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 10 Euro müssen Sie (je Ohr) leisten. Geräte der Einstiegsklasse beginnen bei etwa 700 bis 1.200 Euro Zuzahlung je Gerät. Für Premium-Modelle können Sie gut und gerne bis zu 2.800 Euro pro Hörsystem rechnen - trotz Kostenbeteiligung der Krankenkasse.
Die tatsächliche Höhe der Kostenübernahme variiert je Krankenkasse, liegt gewöhnlich aber bei 685 Euro pro Hörgerät. Hinzu kommt eine Servicepauschale von 125 Euro sowie 33,50 Euro für maßgefertigte Ohrstücke.
Im-Ohr-Hörgeräte sind besonders diskret und nahezu unsichtbar. Die Verstärkerleistung ist hier jedoch geringer als bei Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten. Letztere eignen sich daher bei mittelgradigen bis schwerem Hörverlust - Im-Ohr-Modelle bei leichter bis mittelgradiger Schwerhörigkeit.
Genau wie eine Brille (Sehhilfe) sollte man auch eine Hörhilfe immer tragen, damit sich unser Körper daran gewöhnen kann. Konkret: Im Idealfall tragen Sie das Hörgerät von morgens bis abends. In der Nacht legen Sie das Hörgerät bitte ab.
Moderne Hörgeräte halten durchschnittlich 5 bis 6 Jahre - abhängig vom Modell. Durch eine regelmäßige Reinigung und Wartung des Hörsystems kann sich die Lebensdauer jedoch verlängern. Gute Nachricht: Die Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit alle sechs Jahre ein neues Gerät. Auch notwendige Reparaturen werden von der Krankenversicherung getragen. Ihr Hörgeräteakustiker vor Ort wird sich um die Kostenabwicklung kümmern.
Hier eine Auswahl bekannter Marken:
- Audio Service
- Bernafon
- GN Resound
- Hansaton
- Oticon
- Phonak
- Signia
- Starkey
So geht's
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Hörtest
Am Anfang steht der Hörtest: Wir ermitteln den Grad Ihrer Schwerhörigkeit, damit Sie im Anschluss das richtige Hörsystem wählen können. Bei einer erstmaligen Verordnung muss ein HNO-Arzt den Hörverlust bestätigen.
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Anpassung
Jedes unserer Hörgeräte wird exakt an Ihr Ohr angepasst. Das gilt gleichermaßen für Im-Ohr- und Hinter-dem-Ohr Hörsysteme. Nur so wird ein optimaler Tragekomfort gewährleistet.
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Kostenabwicklung
Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Kostenabwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Den Eigenanteil können Sie außerdem - je nach Bonität - über unsere Partnerbank finanzieren.