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Hörgerät-Alternativen

Von Hörbrille bis Cochlea-Implantat

Hörgerät: nicht immer die beste Lösung

Moderne Hörsysteme erleichtern bereits den Alltag Millionen Deutscher. Doch was, wenn das Hörgerät aufgrund einer hochgradigen Schwerhörigkeit nicht (mehr) ausreicht oder man eine Allergie gegen die in Hörgeräten verbauten Materialien entwickelt? Für Betroffene gibt es deswegen immer mehr Alternativen zum klassischen Hörgerät.

Cochlea-Implantat

Das Cochlea-Implantat ist eine Art Innenohrprothese und kommt bei hochgradigem Hörverlust bis hin zur Taubheit zum Einsatz. Wenn die Haarzellen (wie z.B. bei einer Innenohrschwerhörigkeit) abgestorben sind, der Hörnerv aber noch intakt ist, lässt sich dieses unter die Kopfhaut hinter dem Ohr einsetzen. 

Mittels Elektroden, die in die Hörschnecke (Cochlea) eingeführt werden, wird der Hörnerv stimuliert. Die defekten Haarzellen können so umgangen werden. Dem Patienten wird ermöglicht, mit Hilfe von Hörtraining, wieder hören und verstehen zu können. 

Das Einsetzen eines Cochlea-Implantats geht immer mit einem chirurgischen Eingriff einher. Durch diese Tatsache in Kombination mit der ausgereiften Technik und der anschließenden Rehabilitation inkl. Hörtraining entstehen Kosten von rund 40.000 Euro für den Eingriff. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten in voller Höhe. 

Für Personen, die bereits von Geburt an taub sind (vor Beginn des Spracherwerbs) ist ein Cochlea-Implantat hingegen nicht geeignet, auch wenn sonstige Rahmenbedingungen erfüllt sind. Das lautsprachliche Verstehen wurde nie erlernt und kann deswegen vom Gehirn nicht reaktiviert werden. 

Auf einen Blick:

  • Art der Schwerhörigkeit: Innenohrschwerhörigkeit, kombinierte Schwerhörigkeit
  • Kosten bis zu. 40.000 Euro
  • Kosten werden von Krankenkasse übernommen
  • chirurgischer Eingriff notwendig
  • anschließendes Hörtraining nötig
  • nicht geeignet für: Taubheit seit Geburt, Schallleitungsschwerhörigkeit

Aktives Mittelohrimplantat

Ein aktives Mittelohrimplantat kommt für Patienten mit Schallleitungs-, Innenohr- oder kombinierter Schwerhörigkeit in Frage. Das Mittelohr wird dadurch direkt stimuliert. Meist besteht ein Implantat aus zwei Teilen: Der Audioprozessor wird außen getragen und haftet magnetisch am inneren Teil, welcher bei einem kleinen chirurgischen Eingriff über den Hinterkopf im Mittelohr eingesetzt wird. 

Je nachdem, an welcher Art von Schwerhörigkeit die Betroffenen leiden, kann das Implantat verschiedene Funktionen in Gang bringen, z. B. die Gehörknöchelchen in Schwung versetzen. Die Kosten hierfür von ca. 15.000 Euro werden bei medizinischer Indikation von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Auf einen Blick:

  • Art der Schwerhörigkeit: Schallleitungs-, Innenohr- oder kombinierte Schwerhörigkeit
  • umgeht Außenohr und Gehörgang 
  • Kosten von ca. 15.000 Euro
  • Kosten werden von Krankenkasse übernommen
  • chirurgischer Eingriff nötig

Knochenleitungshörgeräte / Knochenleitungsimplantat

Ein Knochenleitungshörgerät erzeugt keinen Schall, sondern Vibrationen. Diese Vibrationen werden auf den Schädelknochen hinter dem Ohr übertragen (Knochenleitung). So lässt sich bei Patienten ein defektes Außen- oder Mittelohr (Schallleitungsschwerhörigkeit) umgehen, da die Vibrationen direkt ins Innenohr geleitet werden.

Es werden zwei Formen der Knochenleitungshörgeräte unterschieden: 

  • Bei dem knochenverankerten Hörgerät wird eine kleine Titanschraube hinter dem Ohr eingesetzt. Sobald der Hörprozessor auf dem Implantat (und somit auf dem Knochen) aufliegt, entsteht ein klarer Klang. 
  • Beim Knochenleitungsbügel wird mittels einem Bügel der sogenannte “Wandler” (Signalüberträger) fest an den Knochen hinter dem Ohr gepresst, ein Implantat ist hier nicht nötig. Angewendet wird dieses System häufig bei Hörbrillen und Hör-Headsets. 

Für Kinder kommt ein Implantat auf Grund der dünnen Schädeldecke nicht in Frage. Sofern die medizinische Indikation gegeben ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein Implantat in Höhe von ca. 15.000 Euro, bei einem Knochenleitungshörgerät ohne Implantat wird dieses bezuschusst.

Knochenleitungshörgerät auf einen Blick:

  • Art der Schwerhörigkeit: Schallleitungsschwerhörigkeit
  • Vibration statt Schall
  • Geeignet für: Kinder, Erwachsene
  • Kosten individuell
  • wird von Krankenkasse bezuschusst
  • verschiedene Tragemöglichkeiten

Knochenleitungsimplantat auf einen Blick:

  • Art der Schwerhörigkeit: Schallleitungsschwerhörigkeit
  • Vibration statt Schall
  • Geeignet für: Erwachsene
  • Kosten bis zu 15.000 Euro
  • chirurgischer Eingriff notwendig
  • Krankenkassen übernehmen den Eingriff

Hörbrille

Eine Hörbrille ist eine Kombination aus Hörgerät und Sehhilfe. Gerade für Menschen, die dauerhaft auf beides angewiesen sind, kann eine Hörbrille eine gute Alternative sein. 

Die Otoplastik wird wie bei einem HdO-Hörgerät ins Ohr eingesetzt und ist mit einem Schlauch im Brillenbügel verbunden, in dem die Technik verbaut ist (Luftleitungs-Hörsystem). Sollte die Schallübertragung über Mittel und Außenohr nicht mehr möglich sein, kann der Schall mittels Knochenleitungssystem an das Innenohr weitergegeben werden. Hier sitzen die Knochenhörer direkt am Ende des Bügels und können so den Schall hinter dem Ohr am Schädel in Schwingung versetzen. (Knochenleitungs-Hörsystem). 

Über einen Adapter ist es sogar möglich, das Hörsystem auf verschiedene Brillen wie Sonnen- oder Lesebrille zu übertragen. Auch eine bereits vorhandene Brille kann zur Hörbrille umfunktioniert werden. 

Die Kosten setzen sich aus den individuellen Hörgeräten und den Montagekosten zusammen. Da Hörbrillen aber unter die apparativen Hilfsmittel fallen, werden diese von der Krankenkasse bezuschusst. Nicht mit einberechnet sind Brillenrahmen und Gläser (falls gewünscht).

Auf einen Blick:

  • Geeignet für: Ständige Brillenträger mit Hörbeeinträchtigung
  • Kosten individuell abhängig von Hörgerät und Montage 
  • von der Krankenkasse bezuschusst
  • Nicht geeignet für: Personen, die gelegentlich Brille tragen (z.B. Lesebrille) oder Kontaktlinsenträger

Hörverstärker

Hörverstärker bestehen aus Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher. Rein optisch sind sie von einem klassischen Hörgerät kaum mehr zu unterscheiden und frei verkäuflich für kleines Geld (bereits ab ca. 20 Euro) im Handel zu erhalten.

Wie der Name bereits verrät, verstärken die Hörverstärker akustische Signale. Dies gilt jedoch aufgrund der fehlenden Filterfunktion auch für Nebengeräusche, weswegen diese vorzugsweise in einem ruhigen Umfeld verwendet werden sollten. Andernfalls können Hörverstärker das Gehör sogar nachhaltig schädigen

Krankenkassen bezuschussen Hörverstärker in der Regel nicht. Lediglich wenn von einem Hörgeräteakustiker bestätigt wurde, dass kein HdO- oder Ido-Hörgerät für den Betroffenen in Frage kommt, aber eine Schwerhörigkeit vom HNO-Arzt diagnostiziert wurde, können vom Hörgeräteakustiker eingestellte Hörverstärker bezuschusst werden. Dies ist jedoch selten der Fall, da bei einer Schwerhörigkeit medizinische Hörgeräte immer das Mittel der Wahl sind.

Auf einen Blick:

  • verstärken sämtliche Geräusche in der Umgebung
  • Geeignet für: Leichte Schwerhörigkeit, Benutzung in ruhiger Umgebung
  • einfache Geräte bereits ab ca. 20 Euro
  • Krankenkassen übernehmen nur in den seltensten Fällen die Kosten
  • keine Filterfunktion
  • können Gehör schädigen

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  • 360 Grad Spracherkennung
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  • 4 bis 20 Frequenzkanäle
  • mehrere Hörprogramme

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Heike Bielenstedt
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