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Schwerhörigkeit / Behinderung

Welcher GdB bei Schwerhörigkeit?

Schwerhörigkeit = Schwerbehinderung?

Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt zum Erhalt von sogenannten Nachteilsausgleichen. Diese erhalten Betroffene ab einem Grad der Behinderung von 50. Doch entspricht Schwerhörigkeit einem GdB (= Grad der Behinderung) von 50 oder mehr? Kurz und knapp: Es kommt drauf an.

Schwerbehinderung: Stufe des Hörverlustes entscheidend

Gemäß der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) von 2009 (Inkrafttreten des Gesetzes) ist der Hörverlust in Prozent (also der Grad der Schwerhörigkeit) ausschlaggebend, welcher Grad der Behinderung zugewiesen wird. Die Ursache des Hörverlustes (Art des Schwerhörigkeit) spielt keine direkte Rolle. Vielmehr ist die Frage, ob es sich um einen einseitigen oder beidseitigen Hörverlust handelt, relevant. Der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wird vom Versorgungsamt festgelegt.

Grad der Schwerhörigkeit Hörverlust in % GdS/GdB bei beidseitigem Hörverlust GdS/GdB bei einseitigem Hörverlust
Normalhörig 0-20 0 0
Geringgradig 20-40 10-20 0
Mittelgradig 40-60 30 10
Hochgradig 60-80 50 10
An Taubheit grenzend 80-95 70 10-20
Taubheit 100 80 20

GdB = GdS?

Die Abkürzung GdS beschreibt den Grad der Schädigungsfolgen und hat den früheren Begriff “Minderung der Erwerbsfähigkeit” (kurz: MdE) abgelöst. Der GdS wird nach den gleichen Grundsätzen bemessen wie der GdB, bezieht sich letztlich aber kausal auf die Schädigungsfolgen - unabhängig von ihrer finalen Ursache.

(Schwer)behinderung beantragen bei Schwerhörigkeit

Der erste Weg sollte Sie stets zum Hausarzt führen. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine Überweisung zum HNO-Arzt notwendig ist.

Schritt 1: Hörtest

Zwar können Sie den Hörtest auch bei einem Hörgeräteakustiker durchführen lassen. Das Versorgungsamt fordert jedoch genau wie die Krankenkasse, die für eine spätere Kostenübernahme zuständig ist, dass die Schwerhörigkeit durch einen Mediziner nachgewiesen wird. 

Schritt 2: Antrag bei Versorgungsamt

Wurde die Schwerhörigkeit nachgewiesen und in einem Audiogramm visualisiert, können Sie die Befunde und Gutachten beim zuständigen Versorgungsamt Ihrer Kreisverwaltung einreichen. Teilweise ist es möglich, den Antrag online zu stellen.

Schritt 3: Rückmeldung abwarten

Nun wird es einige Tage dauern, bis sich das Versorgungsamt zurück meldet. Falls Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind, haben Sie genau einen Monat Zeit, um Ihren Widerspruch schriftlich zu kommunizieren. Ihr Antrag wird daraufhin erneut geprüft.

Schritt 4: Schwerbehindertenausweis verlängern

Schwerbehindertenausweise werden in der Regel nur befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Im Anschluss muss der Ausweis beim Versorgungsamt verlängert werden. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, dass der Ausweis unbefristet ausgestellt wird.

Merkzeichen “Gl” und TBl” möglich

Neben vielen allgemeinen „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ gemäß § 209 SGB IX sind zahlreiche Nachteilsausgleiche auch an konkrete Merkzeichen geknüpft. 

  • Für an Gehörlosigkeit leidende Menschen mit Behinderung ist das Merkzeichen “Gl” vorgesehen, sofern eine “Taubheit” (Hörverlust von 95 - 100 %) oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (80 - 95 % Hörverlust) vorliegt. 
  • Schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der gestörten Hörfunktion mindestens einen GdB von 70 aufweisen und darüber hinaus einen GdB von 100 wegen einer Störung des Sehvermögens, erhalten das Merkzeichen “TBl” für “Taubblind) im Schwerbehindertenausweis.

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte (Gehörlose)

Ab einem GdB von 50 erhalten Schwerbehinderte sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese sind dafür da, finanzielle Mehrbelastungen, die durch die Behinderung entstehen, in einem gewissen Maß abzufedern. Dazu zählen günstigere Eintrittspreise bei Veranstaltungen, Steuervorteile, mehr Urlaubstage sowie die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr. Gehörlose erhalten zudem in vielen (nicht allen) Bundesländern ein einkommens- und vermögensunabhängiges Gehörlosengeld.

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