Hörgeräte sind nicht besonders groß und so kann es vorkommen, dass man die Hörhilfen verliert. In letzter Zeit sind auch medizinische und Alltagsmasken, die hinter dem Ohr getragen werden, Schuld daran. Doch egal aus welchem Grund man sein Hörgerät nicht mehr findet – die Frage ist fast immer dieselbe: Zahlt die Krankenkasse oder eine andere Versicherung ein Ersatzgerät? Wir klären auf.
Krankenkasse als Kostenträger bei verlorenem Hörgerät?
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt: Ein neues Hörgerät wird nur alle sechs Jahre bezuschusst. Wer das Hörgerät in der Zwischenzeit (selbst verschuldet) verliert, bleibt auf den Kosten für ein neues Hörsystem sitzen.
Tipp: Sprechen Sie dennoch mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin, um sämtliche Möglichkeiten auszuloten. Eventuell gibt es eine Lösung. Nachfragen lohnt sich vor allem bei den privaten Versicherern.
Gibt es andere Versicherungen, die zahlen könnten?
Wenn die Krankenversicherung nicht für ein Neugerät aufkommt, wären Haftpflicht- und Haushaltsversicherung die nächsten Ansprechpartner.
- Ob die Hausratversicherung zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob sich das Gerät im Haus befand und beispielsweise gestohlen wurde.
- Die Haftpflichtversicherung tritt ebenfalls in der Regel für die Kosten ein, die durch ein verloren gegangenes Hörgerät entstehen.
Tipp: Prüfen Sie die individuellen Vertragsbedingungen und hören Sie zumindest telefonisch bei der Versicherung nach, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.
Wichtig: Hörgeräteversicherung beim Kauf abschließen!
Es gibt nur eine Versicherungspolice, die wirklich immer bei einem Hörgerät-Verlust greift: die Hörgeräteversicherung. Eine solche Versicherung können Sie beim Kauf direkt über den Hörgeräteakustiker vor Ort abschließen. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihr Hörgerät verlieren, so beteiligt sich die Versicherung mit einem in den Vertragsbedingungen vereinbarten Betrag an einem neuen Hörgerät.
Verlust vorbeugen
Im Idealfall tritt der Fall der Fälle erst gar nicht ein. Schützen Sie Ihr Hörgerät deshalb so gut es geht vor Schäden und Verlust. Dabei hilft Ihnen eine Aufbewahrungsbox. Akku-Hörgeräte lassen sich darüber auch aufladen – zum Beispiel in der Nacht, wenn Sie Ihr Hörgerät nicht tragen.
Beim Sport empfehlen wir, das Hörgerät abzulegen. Vor allem Sportarten, bei denen ruckartige Bewegungen oder gar Körperkontakt im Ohrbereich erwartbar sind, sollten nicht mit Hörgerät betrieben werden. Auch beim Schwimmen ist das Hörsystem sicherheitshalber abzunehmen. Das gilt auch für wasserdichte Hörgeräte mit IP68 Schutzklasse.